Kommentare zu: Wer hat Urheberrecht für Bilder nach Schweizer Gesetz? https://www.pixolum.com/blog/fotografie/urheberrecht-nutzungsrecht-bilder-schweizer-gesetz Wed, 15 Mar 2023 01:12:58 +0000 hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.6.2 Von: Albin https://www.pixolum.com/blog/fotografie/urheberrecht-nutzungsrecht-bilder-schweizer-gesetz#comment-36700 Wed, 15 Mar 2023 01:12:58 +0000 http://www.pixolum.com/blog/?p=70#comment-36700 Hi Patrick

Danke für den tollen Beitrag!

Ich hatte letztes Jahr verschiedene Events für einen grösseren Brand fotografiert durch eine Agency eines Bekannten von mir. Wir hatten uns auf einen Betrag geeinigt aber dies leider nicht Vertraglich festgehalten da wir uns gut kannten. Für das Fotografieren habe ich seine Kameras verwendet und die Bilder sind alle bei ihm gespeichert. Nun hat er mir auch nach mehrmaligen Mahnen den Betrag nicht überwiesen. Habe ich immer noch Urheberrecht auf die Bilder und falls ja, kann ich von dem Kunden direkt verlangen, dass die Bilder entfernt z. b. von Social Media Kanälen etc.?

Vielen Dank!

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Von: nicole s. https://www.pixolum.com/blog/fotografie/urheberrecht-nutzungsrecht-bilder-schweizer-gesetz#comment-36601 Sun, 12 Mar 2023 18:06:25 +0000 http://www.pixolum.com/blog/?p=70#comment-36601 Als Antwort auf Thomas Berger.

wie verhält es sich, wenn ich eine larve/maske fotografiere an der fasnacht und diese als voralge nehme um ein ausmalbild zu malen.. ist das rechtlich in ordnung dieses dann zu verkaufen?

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Von: pixolum https://www.pixolum.com/blog/fotografie/urheberrecht-nutzungsrecht-bilder-schweizer-gesetz#comment-31669 Tue, 06 Dec 2022 06:53:23 +0000 http://www.pixolum.com/blog/?p=70#comment-31669 Als Antwort auf Sonne150.

Steht das denn im Vertrag so drin? Ich denke beides zu kombinieren (Nennung und Übertrag Urheberschaft) beisst sich etwas.

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Von: Sonne150 https://www.pixolum.com/blog/fotografie/urheberrecht-nutzungsrecht-bilder-schweizer-gesetz#comment-31625 Mon, 05 Dec 2022 15:34:21 +0000 http://www.pixolum.com/blog/?p=70#comment-31625 Als Antwort auf pixolum.

Danke für deine Antwort!
Obwohl es Teil der Vereinbarung war, dass die Fotos nur zusammen mit dem Logo (oder Urheberrechtshinweis) auf den Tafeln verwendet werden dürfen?
Ich danke dir herzlich…

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Von: pixolum https://www.pixolum.com/blog/fotografie/urheberrecht-nutzungsrecht-bilder-schweizer-gesetz#comment-31622 Mon, 05 Dec 2022 13:22:35 +0000 http://www.pixolum.com/blog/?p=70#comment-31622 Als Antwort auf Sonne150.

Hallo Nadja. Wenn das Urheberrecht, wie du es beschreibst, vertraglich bereits übertragen wurde, besteht deinerseits kein expliziter Anspruch mehr auf Nennung. Das einzig unantastbare/unübertragbare sind die „Urheberpersönlichkeitsrechte“ – z.B. darf sich die Gemeinde nicht unter dem Bild als Urheber bezeichnen, nur, weil sie die Rechte hat. Könnte nun etwas schwierig werden… Für eine Nennung hätte man nur die entsprechenden Nutzungsrechte mit deinen Bedingungen vereinbaren sollen (klassische Lizenzierung), dann wäre dein Anspruch natürlich legitim. Etwas schwierig für mich zu beurteilen, weil ich den Vertragsinhalt nicht genau kenne. Ein Logo auf ein gekauftes Werk zu drucken, ist hingegen eher unüblich. Wenn, dann macht man meist einfach den Urheberrechtshinweis unter dem Foto in Textform. Trotzdem kannst du vielleicht einen Konsens finden und dem Auftraggeber erklären, dass du ein anderes Verständnis hattest? Allenfalls lässt sich auf dem Wege etwas erreichen. Liebe Grüsse und viel Erfolg, Patrick

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Von: Sonne150 https://www.pixolum.com/blog/fotografie/urheberrecht-nutzungsrecht-bilder-schweizer-gesetz#comment-31614 Mon, 05 Dec 2022 11:14:13 +0000 http://www.pixolum.com/blog/?p=70#comment-31614 Hallo Patrick
Ich bin auf diese Site gestossen und frage einfach mal geradeaus:

Dieses Jahr wurde von unserer Gemeinde ein Sportprojekt lanciert, ähnlich wie ein Vitaparcours. Dazu sollten Fotos gemacht werden, welche die detaillierten Übungen zeigen, die dann nachgemacht werden können. Ich wurde angefragt, die Bilder dafür zu machen. Es war ausgemacht, dass das Urheberrecht an den Auftraggeber mit der Bezahlung eines Fixbetrages übergeht. Die Bilder dürfen unter Verwendung meines Firmenlogos kantonal verwendet werden. Dies habe ich auf der Rechnung nochmals klar vermerkt.
Leider wurde das Logo auf den Tafeln nicht abgedruckt, mit der Begründung „man habe mich für die Arbeit ja bereits bezahlt“.

Welche Möglichkeiten habe ich nun, um den Betrag für das Urheberrecht – damit es ohne Logo verwendet werden darf – noch geltend zu machen?

Herzliche Grüsse und Danke !

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Von: Thomas Berger https://www.pixolum.com/blog/fotografie/urheberrecht-nutzungsrecht-bilder-schweizer-gesetz#comment-21440 Fri, 25 Mar 2022 13:21:35 +0000 http://www.pixolum.com/blog/?p=70#comment-21440 Hallo

Ab wann läuft ein Copyright für ein Foto ab, dessen Urheber unbekannt (verwaist) ist? z.B. 70 Jahre nach Entstehung oder 100 Jahre nach Entstehung?

Vielen Dank für die Antwort.

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Von: pixolum https://www.pixolum.com/blog/fotografie/urheberrecht-nutzungsrecht-bilder-schweizer-gesetz#comment-12700 Sat, 07 Aug 2021 06:17:33 +0000 http://www.pixolum.com/blog/?p=70#comment-12700 Als Antwort auf jenny.

Hi Jenny. Was du während der Arbeitszeit im Vertragsverhältnis erarbeitest, ist generell geistiges Eigentum der Firma. Wenn du das in deiner Freizeit zu Hause gemacht hast, gilt das nicht. An deiner Stelle würde ich halt trotzdem mal fragen, ob es irgend einen Einwand gibt seitens des Ex-Arbeitgebers. Vieleicht hat sich der erste Ärger ja bereits gelegt. Fragen kostet ja nichts.

Liebe Grüsse,
Pat

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Von: jenny https://www.pixolum.com/blog/fotografie/urheberrecht-nutzungsrecht-bilder-schweizer-gesetz#comment-12695 Fri, 06 Aug 2021 17:48:35 +0000 http://www.pixolum.com/blog/?p=70#comment-12695 hallo patrick

also wo soll ich anfangen =) ich bin eine Konditorin spezialisiert auf Cakedesign also stelle meine Torten selber her und fotografiere diese auch… ich war jetzt gut 3 Jahre so angestellt, mein ehemaliger Arbeitgeber kommt nicht mal aus der gleichen Branche und macht solche Torten auch nicht ich war dort die Einzige…desshalb frage ich mich ob hier ein „geistiges Eigentum“ überhaupt gilt denn es waren meine Rezepte, Kreationen, Talent… nun hab ich vor einiger Zeit gekündigt und möchte mich selbstständig machen… kann ich diese Tortenbilder die ich wie schon gesagt unter einem Anstellungsverhältnis gemacht habe trotzdem für meine Homepage gebrauchen oder würde dies Schwierigkeiten geben?
Leider hat es meinem ehemaligen Arbeitgeber gar nicht gefallen, dass ich plötzlich gekündigt habe, deshalb denke ich ihn um Erlaubnis zu bitten wäre sicher ein klares nein…Vertraglich wurde nichts geregelt…

sorry für den langen Text =)

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Von: pixolum https://www.pixolum.com/blog/fotografie/urheberrecht-nutzungsrecht-bilder-schweizer-gesetz#comment-11425 Wed, 02 Jun 2021 06:39:59 +0000 http://www.pixolum.com/blog/?p=70#comment-11425 Als Antwort auf Jimmy.

Hallo Jimmy – ja, ich denke schon. Wenn du im Auftrag einer Firma fotografiert hast, ist das deren intellectual property. Am besten einfach mit der Firma absprechen. Liebe Grüsse, Pat

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Von: Jimmy https://www.pixolum.com/blog/fotografie/urheberrecht-nutzungsrecht-bilder-schweizer-gesetz#comment-11408 Mon, 31 May 2021 15:05:14 +0000 http://www.pixolum.com/blog/?p=70#comment-11408 Hi Patrick

Muss ich auf meiner Website auf der ich Fotografien zeige, welche ich in einem Anstellungverhältnis gemacht habe, auch den Arbeitgeber angeben oder die Bilder beschriften oder dies irgendwie deklarieren?

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